Allgemeine Einkaufsbedingungen


1. Allgemeines

Diese allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen sind dann verbindlich, wenn sie in der Bestellung oder Auftragsbestätigung von avacom ag als anwendbar erklärt werden. Nachfolgend wird die beauftragende Firma Besteller und die in der Bestellung aufgeführte Firma als Lieferant(en) bezeichnet.

2. Annahme der Bestellung

Mit Annahme der Bestellung erklärt sich der Lieferant mit den Lieferbedingungen des Bestellers einverstanden. Sie gehen in jedem Fall allfälligen Lieferbedingungen des Lieferanten vor. Die Annahme kann schriftlich oder stillschweigend, d.h. durch entsprechende Handlungen erfolgen.

3. Preise

Die Preise sind bindend und dürfen während der Bestell- und Lieferphase nicht erhöht werden. Weitere Kosten, welche nicht in der Bestellung aufgeführt wurden, sind nicht zulässig. Es gilt die in der Bestellung aufgeführte Währung.

4. Lieferfristen

Die Lieferfrist richtet sich nach dem in der Bestellung festgesetzten Datum. Sie kann verlängert werden, wenn Hindernisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä. zurückzuführen sind. Ein allfälliger Verzug der Lieferung ist umgehend und ohne Aufforderung dem Besteller zu melden. Resultiert der Verzug nicht auf höhere Gewalt, kann der Besteller, anhand der ihm zumutbaren Möglichkeiten eine Nachfrist setzten. Wird diese erneut nicht eingehalten ist der Besteller berechtigt von der Bestellung zurückzutreten. Die ihm entstehenden Umtriebe kann der Besteller dem Lieferanten in Rechnung stellen. Wenn nichts anderes abgemacht wurde, beträgt die maximale Obergrenze für solche Unkosten 25% des netto Bestellwertes.

5. Verpackung

Der Lieferant ist dafür besorgt, dass die zu liefernde Ware nach den Regeln der Verpackungstechnik korrekt und stabil verpackt wird. Es dürfen keine überdimensionierten Kisten verwendet werden. Es ist auch nicht zulässig, unnützes oder überflüssiges Abfallmaterial in die Transportbehälter zu füllen. Bei Zuwiderhandlung ist der Besteller berechtigt, die Entsorgungskosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

6. Versand

In der Bestellung wird die Art des Transportes definiert. Falls der Besteller den Spediteur bestimmt, müssen die Kosten in der Bestellung angegeben sein. Organisiert der Besteller die Spedition, werden dem Lieferanten die entsprechenden Kundennummern und die Versandart angegeben. Der Lieferant gibt dem Besteller vorgängig die Masse und das netto / brutto Gewicht der Lieferung an. Die Lieferung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt durch den Besteller visuell geprüft. Werden Mängel, verursacht durch den Transport, erst bei der Inbetriebnahme der Geräte sichtbar, muss der Lieferant für deren Behebung besorgt sein.

7. Zahlungen

Die Zahlungsbedingungen werden in der Bestellung definiert. Übergeordnet gelten die folgenden Regelungen: Bei mangelhafter Lieferung kann der Besteller einen Teil oder den ganzen Betrag bis zur Mängelbehebung zurückbehalten. Werden diese nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten Frist behoben, kann eine Drittfirma mit der Behebung beauftragt werden. Die entstehenden Unkosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Können Mängel nicht behoben werden, kann der Besteller die Zahlung verweigern. Die Ware kann dann vom Lieferanten abgeholt werden. Es besteht eine Schadensersatzpflicht seitens des Lieferanten.

8. Garantie

Falls nichts anderes in der Bestellung abgemacht wurde, gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten. Garantiefälle können durch Austausch des defekten Teiles oder durch Reparatur behoben werden. Durch einen Garantiefall darf dem Besteller, bzw. dessen Kunde keine Kosten entstehen. Ist eine Reparatur vor Ort durch den Lieferanten oder durch eine von ihm bestimmte Firma zumutbar, muss er diese innert nützlicher Frist erledigen. Ist eine Reparatur vor Ort nicht zumutbar, wird das defekte Teil an den Lieferanten zurückgesendet. Eine Reparatur oder ein Austausch muss innerhalb einer nützlichen Frist geschehen. Je nach Art des Gerätes darf die „nützliche Frist“ zwei bis fünf Arbeitstage betragen. Dauert die Reparatur bzw. Austauschzeit länger, ist der Besteller unverzüglich zu informieren. Bei nicht Erfüllung innerhalb von 15 Arbeitstagen, muss der Lieferant für den entstehenden Schaden aufkommen (Neubeschaffung, Leihgerät usw.)

9. Administratives

Die Rechnung muss in 2-facher Ausführung dem Besteller zugestellt werden. Die Bestell-Nummer oder der Vermerk „Lager“ muss darauf ersichtlich sein. Die Rechnung muss immer separat von der Lieferung verschickt werden. Alternativ kann die Rechnung auf die Email-Adresse: info@avacom.ch gesendet werden.

10. Gerichtsstand

Bei Uneinigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der Besteller Gesellschaft. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Landesrecht der Besteller Gesellschaft.



Brüttisllen, 1.4.2020